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PKW

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse (= zulässiges Gesamtgewicht - zGg) von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse BF17 Begleitetes Fahren ab 17
Ja, es ist jetzt amtlich. Das Begleitete Fahren ab 17 wurde zum 01.01.2011 dauerhaft im Gesetz festgeschrieben.

Die Führerscheinanwärter können mit 16,5 Jahren die Anmeldung bei der Fahrschule abgeben und mit 17 Jahren die Prüfung für die Klassen B und BE machen. Nach bestandener Prüfung können sie in Begleitung eines Erwachsenen ein Fahrzeug lenken.
Als Begleitperson kommt infrage, wer mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre einen Führerschein besitzt. Zudem darf die Begleitperson im Verkehrszentralregister in Flensburg nicht mehr als drei Punkte haben.

Klasse BE
Kombination aus dem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen.

LKW

Klasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

C1E
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg, sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.

C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

CE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

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Michael Harter
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